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Mietrecht / WEG-Recht

Sachmangel

Ein Sachmangel liegt vor, wenn die Ist-Beschaffenheit von der vertraglich vereinbarten Soll-Beschaffenheit abweicht (BGH Urteil v. 16.02.2000 – XII ZR 279/97).

Sachmängel können wie folgt in Fallgruppen unterteilt werden:

  • Gebrauchsbeeinträchtigungen,
  • Beschaffenheitsbeeinträchtigungen,
  • Beeinträchtigungen durch rechtliche oder tatsächliche Verhältnisse.

(Letzte Aktualisierung: 20.05.2019)