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Mietrecht / WEG-Recht

Wohnungseigentum (WEG)

Nach § 1 Abs. 2 WEG handelt es sich bei Wohnungseigentum um das Sondereigentum an einer Wohnung in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört.

(Letzte Aktualisierung: 09.05.2016)