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Sozialrecht

DRV

Die Abkürzung steht für Deutsche Rentenversicherung und ist der Name, unter dem seit 2005 die Aufgaben der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland durch verschiedene Körperschaften des öffentlichen Rechts wahrgenommen werden. Deutsche Rentenversicherung ist gemeinsamer Name für die betreffenden Rentenversicherungsträger.

(Letzte Aktualisierung: 30.05.2016)