Gründungszuschuss (Unmittelbarkeit)
Das Sozialgericht Berlin (SG) hat mit Urt. v. 7.10.2016 – S 58 AL 4507/15 – wie folgt ausgeführt:
„Der Kläger hat aus Sicht der Kammer glaubhaft geschildert und mit den vorgelegten Dokumenten nachgewiesen, dass er relevante Vorbereitungshandlungen i. S. der BSG-Rechtsprechung seit 1.2.2015 erbracht hat. Insbesondere wertet die Kammer hier die Kreditverträge und die Bestellung des Fahrzeugs sowie den Kooperationsvertrag mit der Fa. B. als maßgebliche Vorbereitungshandlungen, weil sich der Kläger damit schon auf die selbständige Tätigkeit festgelegt hatte, subjektiv einer Vermittlung in abhängige Beschäftigung also nicht mehr zur Verfügung stand und unter der Geltung der EGV auch nicht mehr zumutbar in abhängige Beschäftigungen als Taxifahrer hätte vermittelt werden können. Konsequent hatte er sich daher aus dem Alg-Bezug abgemeldet, obwohl er noch bis Ende Februar einen für den Gründungszuschuss ausreichenden Rest-Alg-Anspruch gehabt hätte.“
Ergänzende Hinweise des Anwalts für Sozialrecht
Die Behörde hatte den Antrag u.a. damit abgelehnt, dass die Existenzgründung nicht tragfähig sei. Zudem habe sich der Antragsteller zum 1.2.2015 abgemeldet. Die Selbständigkeit wurde jedoch erst am 16.3.2015 tatsächlich aufgenommen. Daher fehle es an der Unmittelbarkeit zwischen dem Ende des Arbeitslosengeld-Bezuges und dem Beginn der Selbständigkeit. In der Entscheidung des SG wurde darauf hingewiesen, dass der Antragsteller in der Zeit zwischen 1.2.2015 und 16.3.2015 eine Vielzahl von Aktivitäten für die Selbständigkeit entwickelt habe (z.B. Abschluss eines Kooperationsvertrages mit einem potentiellen Auftraggeber; Abschluss eines Garagenmietvertrages). Die Behörde habe weiter nicht berücksichtigt, dass der spätere Beginn maßgeblich durch einen gescheiteren Leasingvertrag begründet gewesen sei. Das Scheitern habe der Antragsteller nicht zu verantworten.
Um einen Antrag auf Bewilligung eines Gründungszuschusses erfolgreich zu gestalten, ist es besonders wichtig, bereits das Antragsverfahren mit fachkundiger Unterstützung durchzuführen. Bei Fragen helfen wir gerne bundesweit!
(Letzte Aktualisierung: 02.02.2017)
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