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Sozialrecht

MVZ

Die Abkürzung steht für Medizinisches Versorgungszentrum. Das Medizinische Versorgungszentrum ist gem. § 95 Abs. 1 Satz 2 SGB V eine ärztlich geleitete Einrichtung, in der Ärzte, die in das Arztregister nach Absatz 2 Satz 3 eingetragen sind, als Angestellte oder Vertragsärzte tätig sind. Das MVZ bedarf einer ärztlichen Leitung, die in dem medizinischen Versorgungszentrum selbst als angestellter Arzt oder als Vertragsarzt tätig sein muss und in medizinischen Fragen weisungsfrei ist.

(Letzte Aktualisierung: 31.05.2021)

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