Paketfahrer (freier Mitarbeiter)
Das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz hat sich mit Urteil vom 15.07.2015 – L 6 R 23/14 – zur Frage der freien Mitarbeit eines Paketfahrers wie folgt geäußert:
„(…) Ein (…) als „Sub-Subunternehmer“ tätiger Paketfahrer ist als abhängig Beschäftigter anzusehen, wenn er durch einzuhaltende detaillierte Vorgaben des Vertragspartners (…) in die Arbeitsorganisation des Subunternehmers eng eingebunden ist. (…).“
Siehe auch unser Dienstleistungsangebot Statusprüfstelle.
(Letzte Aktualisierung: 20.10.2015)
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