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Sozialrecht

Teilarbeitslos / Teilarbeitslosengeld

Teilarbeitslos ist, wer eine versicherungspflichtige Beschäftigung verloren hat, die er neben einer weiteren versicherungspflichtigen Beschäftigung ausgeübt hat, und eine versicherungspflichtige Beschäftigung sucht (§ 162 Abs. 2 Nr. 1 SGB III).

Zu weiteren Einzelheiten s. § 162 SGB III.

(Letzte Aktualisierung: 04.10.2021)

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Katja Seiffart
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Sozialrecht

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