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Steuerrecht

Airbnb (Selbstanzeigen)

Es geht um etwaig steuerrechtlich relevante Einkünfte aus der Vermietung von Wohnungen über die Internet-Plattform Airbnb. Aktuell soll es eine Anfrage der deutschen Finanzbehörden an die irische Steuerbehörde geben. Dadurch möchte der deutsche Fiskus an die Daten der in Deutschland via Airbnb vermietenden Personen gelangen.

Zur Frage der Möglichkeit einer (strafbefreienden) Selbstanzeige siehe auch den Beitrag von Talaska/Cremers in DB 2018, 1824.

(Letzte Aktualisierung: 27.08.2018)

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