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Steuerrecht

E-Charging (Umsatzsteuer)

Hier geht es um die umsatzsteuerrechtliche Behandlung des Aufladens eines Elektrofahrzeugs. Die Europäische Kommission hat am 13.05.2021 festgestellt, dass die Leistung des Ladestationsbetreibers (auch Charge Point Operator genannt) eine Stromlieferung im Sinne der Art. 14 Abs. 1 und Art. 15 Abs. 1 MwStSystRL darstellt.

(Letzte Aktualisierung: 29.11.2021)