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Steuerrecht

InvStG

Die Abkürzung steht für das Investmentsteuergesetz v. 19.07.2016 (BGBl. I S. 1730), das zuletzt durch Art. 17 des Gesetzes v. 12.12.2019 (BGBl. I S. 2451) geändert worden ist.

Zu Anwendungsfragen zum InvStG in der am 01.01.2018 geltenden Fassung siehe auch BMF, Schr. v. 15.05.2018 – IV C 1 – S 1980-1/16/10010: 013, DB 2018, 1374.

Siehe auch BMF, Schr. v. 29.01.2020 – IV C 1 -S 1980-1/19/10038 :001, DB 2020, 368 [Basiszins zur Berechnung der Vorabpauschale gem. § 18 Abs. 4 InvStG]

(Letzte Aktualisierung: 10.03.2020)

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