Kassen-Nachschau
Bei der sogenannten Kassen-Nachschau handelt es sich um ein Recht der Finanzbehörden zur Kassenaufsicht. Inhaltlich handelt es sich bei der Kassen-Nachschau um ein besonderes Verfahren zur zeitnahen Überprüfung der Kassen Aufzeichnungen auf Ordnungsmäßigkeit hin sowie um eine Überprüfung der ordnungsgemäßen Übernahme der Kassenaufzeichnungen in die Buchführung. Siehe auch § 146b AO.
Siehe auch den Beitrag von Bleschick in DB 2018, 2390 ff.
Nach Einschätzung des Finanzgerichts (FG) Köln, kann es eine Hinzuschätzung rechtfertigen, wenn bei einer Barkasse eine Dokumentation der Kassenprogrammierung nicht vorgelegt werden kann (FG Köln, Beschl. v. 06.06.2018 – 15 V 754/18, m. Anm. Hennigfeld in DB 2018, 2465).
(Letzte Aktualisierung: 19.11.2018)
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