Steuerberatungskosten (Übernahme durch den Arbeitgeber)
Übernimmt der Arbeitgeber die Steuerberatungskosten seines Arbeitnehmers, führt dies grundsätzlich auf Seiten des Arbeitnehmers zu einem geldwerten Vorteil (siehe aber auch BFH, Urt. v. 09.05.2019 – VI R 28/17 und OFD NRW, Kurzinformation LSt Nr. 02/2019 v. 19.12.2019, veröffentlicht in DB 2020, 27).
(Letzte Aktualisierung: 22.01.2020)
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