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Strafrecht/Strafprozessrecht

Bestechlichkeit

Die Bestechlichkeit ist nach § 332 StGB strafbar.

Siehe auch BGH, Beschl. v. 07.04.2020 – 6 StR 52/20 [künftige Besetzung einer Stelle gegen Gewährung von Geschlechtsverkehr]:

„Stellt ein Beamter, dem insoweit zumindest die Möglichkeit der Einflussnahme zu Gebote steht, die Förderung der Karriere einer Bediensteten bei Stellenbesetzungen gegen sexuelle Gunstgewährung in Aussicht, so erfüllt dies den Tatbestand der Bestechlichkeit auch dann, wenn die konkrete Art der Förderung im Unbestimmten bleibt.“

(Letzte Aktualisierung: 16.07.2020)

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