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Strafrecht/Strafprozessrecht

Körperliche Misshandlung

Der Begriff der körperlichen Misshandlung umfasst alle substanzverletzenden Einwirkungen auf den Körper des Opfers sowie jede üble, unangemessene Behandlung, durch die das körperliche Wohlbefinden mehr als nur unerheblich beeinträchtigt wird. Entscheidend dabei ist, ob sich der gegenwärtige Zustand durch die Einwirkung verschlechtert; daher kann auch ein bereits Verletzter weiter körperlich misshandelt werden.

(Letzte Aktualisierung: 01.03.2023)