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Strafrecht/Strafprozessrecht

Ne bis in idem

Hier geht es um das sog. Doppelbestrafungsverbot. Dieses ist im Wesentlichen in Art. 103 Abs. 3 GG verankert. Siehe aber auch Art. 50 EU-GRC.

Siehe auch den Kurzbeitrag von Beukelmann in NJW-Spezial 2022, 760.

(Letzte Aktualisierung: 16.01.2023)