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Strafrecht/Strafprozessrecht

Notwendige Verteidigung

Mit diesem Begriff sind alle Fälle gemeint, in denen einem Beschuldigten im Rahmen eines Strafverfahrens zwingend ein Rechtsbeistand zu gewähren ist, auch Pflichtverteidigung bzw. Pflichtverteidiger genannt.

Zum neuen Recht der Pflichtverteidigung siehe u.a. den Beitrag von Müller-Jacobsen in NJW 2020, 575 ff.

Zur Aufhebung der Bestellung als Pflichtverteidiger siehe den Beitrag von Heim in NJW-Spezial 2020, 632.

(Letzte Aktualisierung: 11.11.2020)