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Strafrecht/Strafprozessrecht

Subvention (§ 264 StGB)

Eine Subvention im Sinne des § 264 StGB (Subventionsbetrug) ist nach § 264 Abs. 8 Satz 1 StGB

„1. eine Leistung aus öffentlichen Mitteln nach Bundes- oder Landesrecht an Betriebe oder Unternehmen, die wenigstens zum Teil

a) ohne marktmäßige Gegenleistung gewährt wird und

b) der Förderung der Wirtschaft dienen soll;

2. eine Leistung aus öffentlichen Mitteln nach dem Recht der Europäischen Union, die wenigstens zum Teil ohne marktmäßige Gegenleistung gewährt wird.“

(Letzte Aktualisierung: 05.05.2020)