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Strafrecht/Strafprozessrecht

Verbandssanktionengesetz (VerSanG)

Dieses Gesetz liegt als Regierungsentwurf vom 16.06.2020 vor. Es ist der Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft. Im Kern geht es um eine Erweiterung der Sanktionen für strafbares Handeln juristischer Personen und rechtsfähiger Personengesellschaften.

Zu finden ist der Entwurf unter anderem auf der Website des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.

Das Gesetzesvorhaben ist Gegenstand einer umfangreichen Diskussion, an der sich sehr zahlreich Juristen beteiligen (siehe etwa den Beitrag von Seibt/Wolf, DB 2020, 1049 ff.).

Winkler befasst sich in DB 2020, 1363 ff. mit der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für Compliance-Maßnahmen und Geldsanktionen nach dem Verbandssanktionengesetz.

Siehe auch den Beitrag von Rostalski in NJW 2020, 2087 ff. [„Neben der Spur: Verbandssanktionengesetzgebung auf Abwegen“] und den Kurzaufsatz von Beukelmann in NJW-Spezial 2020, 312 f. [„Der Referentenentwurf eines Verbandssanktionengesetzes“]

Siehe auch unsere Ausführungen zum Stichwort Compliance.

(Letzte Aktualisierung: 07.09.2020)

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