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Verkehrsrecht

Anhängergespann (Betriebsgefahr)

Siehe dazu OLG Celle, Urt. v. 07.06.2017 – 14 U 157/169, NJW-RR 2017, 990:

„1. Bei einem fast die gesamte Fahrbahn einnehmenden Anhängergespann erhöht sich dessen Betriebsgefahr, da der Seitenabstand zu parkenden Fahrzeugen nicht ohne in den Gegenverkehr zu geraten eingehalten werden kann.

2. Bei Kollision eines fast die gesamte Fahrbahn einnehmenden Anhängergespanns mit einer unter Verstoß gegen § 14 StVO geöffneten Fahrertür eines Pkw tritt die dann erhöhte Betriebsgefahr des Anhängergespanns hinter dem Alleinverschulden des Halters des geparkten Pkw nicht vollständig zurück.“

(Letzte Aktualisierung: 18.09.2017)

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Katrin Kaiser
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Verkehrsrecht

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