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Verkehrsrecht

Anhalteweg

Der Anhalteweg ist der Weg, den der Fahrzeugführer vom Erkennen der Gefahr an bis zum vollständigen Stillstand des Fahrzeugs benötigt. Der Anhalteweg setzt sich zusammen aus dem zurückgelegten Weg während der Reaktionszeit des Fahrers und dem eigentlichen Bremsweg.

(Letzte Aktualisierung: 09.09.2013)

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Silvio Groth
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht, Fachanwalt für Verkehrsrecht

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