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Verkehrsrecht

BAK

Die Abkürzung steht für das Wort Blutalkoholkonzentration. Es ist ein Maß für die Menge Alkohol im Blut und wird üblicherweise in Promille gemessen.

Siehe auch VG Aachen, Beschl. v. 12.12.2019 – 3 L 1216/19:

„Bei einer Trunkenheitsfahrt des Antragstellers aus dem Kreis Düren mit einem E-Bike im September 2018 mit einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 2,2 Promille kam es zu einem Unfall. Eine daraufhin veranlasste Begutachtung ergab, es sei zu erwarten, dass der Antragsteller künftig ein Kraftfahrzeug unter Alkoholeinfluss führen werde. Dem Antragsteller wurde daraufhin im September 2019 die Fahrerlaubnis entzogen. Der Eilantrag dagegen blieb ohne Erfolg.

(Letzte Aktualisierung: 06.01.2020)