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Verkehrsrecht

EmoG

„EmoG“ ist eine Abkürzung und steht für das Gesetz zur Bevorrechtigung der Verwendung elektrisch betriebener Fahrzeuge (Elektromobilitätsgesetz, kurz EmoG) v. 05.06.2015 (BGBl. I S. 898).

(Letzte Aktualisierung: 27.05.2020)

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