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Verkehrsrecht

Fahrzeugschaden

Der Fahrzeugschaden umfasst alle Schäden am Fahrzeug, sei es Pkw, Lkw, Krad oder Fahrrad, sowie an Teilen des Fahrzeuges, die fest damit verbunden sind.

Je nach Umfang des Schadens ist der geschädigte Gegenstand noch zu reparieren oder es liegt ein technischer oder wirtschaftlicher Totalschaden vor, so dass es um die Anschaffung eines gleichwertigen Fahrzeuges geht.

Jeder Reparaturschaden grenzt sich vom Totalschaden dadurch ab, dass die Reparatur des Fahrzeuges technisch möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist.

(Letzte Aktualisierung: 02.06.2014)

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Katrin Kaiser
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Verkehrsrecht

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