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Verkehrsrecht

FeV

Die Abkürzung steht für die Fahrerlaubnis-Verordnung vom 13.12.2010 (BGBl. I S. 1980), die zuletzt durch Art. 1 der Verordnung vom 02.10.2015 (BGBl. I S. 1674) geändert worden ist.

(Letzte Aktualisierung: 04.02.2016)

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