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Verkehrsrecht

FZV

Die Abkürzung steht für die Fahrzeug-Zulassungsverordnung vom 03.02.2011 (BGBl. I S. 139), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 31.07.2017 (BGBl. I S. 3090) geändert worden ist.

(Letzte Aktualisierung: 24.10.2017)

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