https://www.etl-rechtsanwaelte.de/stichworte/verkehrsrecht/haendlereinkaufswert/
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Verkehrsrecht
Händlereinkaufswert
Unter dem Händlereinkaufswert versteht man den Betrag, den man von einem Kfz-Händler für ein an diesen zu veräußerndes Fahrzeug erhält. Unberücksichtigt bleiben hierbei Begleitumstände, wie beispielsweise die Inzahlungnahme beim Kauf eines Neufahrzeuges oder Ähnliches.
(Letzte Aktualisierung: 09.09.2013)
