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Verkehrsrecht

Minderwert

Beim Minderwert ist zwischen dem merkantilem und dem technischen Minderwert zu unterscheiden.

Eine technische Wertminderung liegt vor, wenn ein Kfz infolge einer Beschädigung nicht ordnungsgemäß repariert werden konnte. Der technische Minderwert kommt bei dem Stand der heutigen Reparaturtechnik so gut wie nicht mehr vor.

Der merkantile Minderwert stellt den Wertverlust dar, den das Fahrzeug durch den Makel „Unfallfahrzeug“ auf dem Gebrauchtwagenmarkt erleidet.

Die Wertminderung ist nicht erst im Fall des tatsächlichen Verkaufs des Fahrzeugs zu erstatten, sondern bereits unmittelbar nach dem Unfallereignis. Die Höhe der Wertminderung wird regelmäßig durch einen Sachverständigen zu ermitteln sein.

(Letzte Aktualisierung: 09.09.2013)

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Silvio Groth
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht, Fachanwalt für Verkehrsrecht

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