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Verkehrsrecht

Unfall in Deutschland (ausländisches Fahrzeug)

Aufgrund der zunehmenden Internationalisierung kommt es häufiger zu Unfällen mit ausländischer Beteiligung. Wenn sich der Unfall in Deutschland ereignet, hat der Geschädigte die Möglichkeit sich direkt mit der ausländischen Versicherung in Verbindung zu setzen oder sich an das Büro Grüne Karte e.V. zu wenden. Das Büro Grüne Karte e.V. beauftragt dann eine deutsche Versicherung. Diese reguliert den Schaden so als sei das ausländische Fahrzeug bei ihr selbst versichert.  

Der Grundsatz lautet: Es gilt in der Regel das Schadenersatzrecht des Landes, auf dessen Boden sich der Unfall ereignete.  

(Letzte Aktualisierung: 14.08.2017)

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Katrin Kaiser
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Verkehrsrecht

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