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Verkehrsrecht

Unfallersatztarif

Unter dem sog. Unfallersatztarif versteht man einen Tarif der Autovermieterbranche, der in vielen Fällen dann zur Anwendung kommt, wenn ein durch einen Verkehrsunfall Geschädigter für die Dauer der Reparatur seines beschädigten Kfz ein Ersatzfahrzeug anmietet.

In der Regel liegt der Unfallersatztarif preislich oberhalb der üblichen Mietwagentarife. Zur Begründung für den Tarif verweisen die Autovermieter vor allem darauf, dass die Vermietung eines Unfallersatzwagens mit zusätzlichem Aufwand verbunden sei.

Für die Geschädigten, die ein Kfz zu einem Unfallersatztarif anmieten, besteht das Risiko, dass sie die Mietwagenkosten durch die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners und Schädigers nicht zu 100 % ersetzt bekommen.

(Letzte Aktualisierung: 07.04.2015)