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Verkehrsrecht

Vorsätzliches Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit

Siehe dazu etwa KG, Beschl. v. 18.06.2019 – 3 Ws (B)186/19, 122 Ss 77/19 [Leitzsatz zu 2.)]:

„Sofern nicht besondere Umstände eine abweichende Wertung veranlassen, kann auf den Erfahrungssatz zurückgegriffen werden, dass jedenfalls bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 40 % von Vorsatz auszugehen ist.“

Siehe aber auch OLG München, Urt. v. 24.05.2019 – 10 U 500/16: Kfz-Versicherung muss trotz deutlich überhöhter Geschwindigkeit (140 statt 70 km/h) an den Geschädigten mehr als 82.000 km zahlen; das OLG verneint Vorsatz und illegales Autorennen.

(Letzte Aktualisierung: 29.10.2019)