AGB
Das Versicherungsrecht ist – wie etwa das allgemeine Zivilrecht oder auch das Arbeitsrecht – mit Fragen der Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) befasst. Insoweit wird auch von AVB (= allgemeine Versicherungsbedingungen) gesprochen.
Siehe dazu auch den Beitrag von Beckmann/Kaletsch in NJW 2021, 3353 ff. [„Aufklärungspflichten bei Unwirksamkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen“].
(Letzte Aktualisierung: 07.04.2022)
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Stephan Schmid
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Versicherungsrecht, Fachanwalt für Verkehrsrecht
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