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Versicherungsrecht

Betriebsunterbrechungsversicherung

Unter einer Betriebsunterbrechungsversicherung versteht man eine Schadenversicherung, die Versicherungsschutz für Erlöseinbußen eines Betriebes bzw. Unternehmens bei Vorliegen bestimmter Umstände gewährt. Versicherungsschutz besteht für schadenbedingte Umsatzeinbußen infolge einer Betriebsunterbrechung oder Beeinträchtigung in der betrieblichen Leistungserstellung und -verwertung.

Siehe auch unsere Ausführungen zum Begriff Betriebsschließungsversicherung sowie unser Dienstleistungsangebot anlässlich der Coronavirus-Krise.

(Letzte Aktualisierung: 08.04.2020)