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Versicherungsrecht

Dooring

Die Besonderheit des Verkehrsunfallgeschehens beim „Dooring-Unfall“ liegt darin, dass sich der Unfall dadurch ereignet, dass ein Verkehrsteilnehmer – meist ein Radfahrer – beim Passieren bzw. Vorbeifahren durch eine sich öffnende Tür eines Kfz (englische Bezeichnung: „door“) zu Schaden kommt.

Siehe dazu auch LG Köln, Urt. v. 02.08.2022 – 5 O 372/20, NJW-Spezial 2022, 587 und OLG Hamburg, Urt. v. 12.08.2022 – 14 U 22/22, NJW-Spezial 2022, 619.

(Letzte Aktualisierung: 07.11.2022)

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Katrin Kaiser
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Verkehrsrecht

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