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Versicherungsrecht

Hausschlüssel /Wohnungsschlüssel (fahrlässiger Verlust)

Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat entschieden (OLG Hamm, Beschl. v. 15.02.2017 – 20 U 174/16):

„Eine Versicherungsnehmerin handelt fahrlässig, wenn sie die Entwendung ihrer Handtasche mit dem Hausschlüssel und Ausweispapieren dadurch ermöglicht, dass sie die Tasche unbeaufsichtigt im Fahrradkorb belässt. Gelangen die Diebe dann mithilfe des entwendeten Originalschlüssels in die Wohnung, stellt dies kein versichertes Ereignis dar.“

Ergänzende Hinweise

Siehe zu dieser Problematik auch OLG Braunschweig, Urt. v. 13.02.2013 – 3 U 46/12, AG Nürnberg, Urt. v. 26.09.2007 – 21 C 4089/07 und LG Braunschweig, Urt. v. 21.05.1986 – 2 O 40/86.

(Letzte Aktualisierung: 25.09.2017)

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