HIS
Die Abkürzung steht für das Hinweis- und Informationssystem der Deutschen Versicherungswirtschaft.
Siehe auch LG Mannheim, Urt. v. 25.10.2022 – 11 O 197/19, NJW-Spezial 2023, 170: Hat ein Kaskoversicherter die vollständige und fachgerechte Reparatur seines Kfz nachgewiesen, kann er nach Art. 17 Abs. 1 Buchst. a DS-GVO vom betroffenen Versicherungsunternehmen verlangen, dass dieses auf die Löschung des von diesem veranlassten Eintrags der fiktiven Abrechnung des Versicherungsfalls im Hinweis- und Informationssystem der Deutschen Versicherungswirtschaft (HIS) hinwirkt.
(Letzte Aktualisierung: 18.04.2023)
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Rainer Robbel
Rechtsanwalt
ext. Datenschutzbeauftragter (TÜV-zert.), Datenschutzauditor (Bitkom-zert.)
Mail: koeln@etl-rechtsanwaelte.de