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Zivilrecht/Zivilprozessrecht

Adäquanztheorie

Die Adäquanz ist ein Kriterium der objektiven Zurechnung. Nach der Adäquanztheorie sind alle Ursachen als irrelevant anzusehen, die nur unter höchst ungewöhnlichen und für einen optimalen Beobachter unvorhersehbaren Umständen geeignet sind, den Schaden herbeizuführen.

(Letzte Aktualisierung: 06.03.2023)

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