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Zivilrecht/Zivilprozessrecht

AGB

Die Abkürzung steht für Allgemeine Geschäftsbedingungen, gesetzlich vor allem in den §§ 305 ff. BGB geregelt.

Siehe auch den Beitrag von v. Westphalen in NJW 2022, 1409 ff. [„Wiederentdeckte Grundpfeiler der Rechtsprechung zur AGB-Kontrolle“] sowie den Aufsatz von Leuschner in NJW 2022, 1193 ff. [„AGB-Recht und notarielle Praxis im unternehmerischen Verkehr“].

(Letzte Aktualisierung: 08.06.2022)