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Zivilrecht/Zivilprozessrecht
Annahme
Unter einer Annahme versteht man eine grundsätzlich empfangsbedürftige Willenserklärung, durch die der Antragsempfänger dem Antragenden sein Einverständnis mit dem angebotenen Vertragsschluss zu verstehen gibt.
(Letzte Aktualisierung: 27.02.2023)
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Dr. Uwe P. Schlegel
Rechtsanwalt