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Zivilrecht/Zivilprozessrecht

Atypischer Kausalverlauf

Von einem atypischen Kausalverlauf spricht man, wenn der eingetretene Erfolg völlig außerhalb dessen liegt, was nach dem gewöhnlichem Lauf der Dinge und nach der allgemeinen Lebenserfahrung zu erwarten ist.

Obwohl eine Ungewöhnlichkeit des Geschehens die Kausalität nicht ausschließt, liegt die Realisierung des Erfolges in derartigen Fällen nicht in der Gefahr, die der Täter geschaffen hat.

Bei der Frage, ob ein solcher atypischer Kausalverlauf vorliegt, kommt es entscheidend darauf an, ob der Erfolg in seiner konkreten Gestalt vorherzusehen ist.

(Letzte Aktualisierung: 24.02.2023)

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