Bedingung
Das bedingte Rechtsgeschäft unterliegt einer Bestimmung, welche die Wirkungen des Geschäfts von einem zukünftigen, ungewissen Ereignis abhängig macht (vgl. § 158 BGB).
(Letzte Aktualisierung: 23.02.2023)
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Dr. Uwe P. Schlegel
Rechtsanwalt