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Zivilrecht/Zivilprozessrecht

Digitale Inhalte

Digitale Inhalte sind nach § 327 Abs. 2 BGB Daten, die in digitaler Form erstellt und bereitgestellt werden. Digitale Dienstleistungen sind Dienstleistungen, die dem Verbraucher

  1. die Erstellung, die Verarbeitung oder die Speicherung von Daten in digitaler Form oder den Zugang zu solchen Daten ermöglichen, oder
  2. die gemeinsame Nutzung der vom Verbraucher oder von anderen Nutzern der entsprechenden Dienstleistung in digitaler Form hochgeladenen oder erstellten Daten oder sonstige Interaktionen mit diesen Daten ermöglichen.

Siehe auch den Beitrag von Fervers in NJW 2021, 3681 ff. [„Die unterbliebene Bereitstellung des digitalen Produkts“] sowie den Aufsatz von Klink-Straub in NJW 2021, 3217 ff. [„Du ut des data – Bezahlen im digitalen Vertragsrecht“].

(Letzte Aktualisierung: 02.05.2022)