Erfolgsort
Der Ort, an dem ein geschuldeter Erfolg vereinbarungsgemäß einzutreten hat. Der Erfolgsort ist zu unterscheiden vom Leistungsort.
(Letzte Aktualisierung: 11.06.2018)
Der Ort, an dem ein geschuldeter Erfolg vereinbarungsgemäß einzutreten hat. Der Erfolgsort ist zu unterscheiden vom Leistungsort.
(Letzte Aktualisierung: 11.06.2018)