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Zivilrecht/Zivilprozessrecht

Falsa demonstratio non nocet

Für das Zustandekommen und die Wirksamkeit eines Vertrages ist es unschädlich, wenn die Parteien übereinstimmend dasselbe wollen, es aber falsch bezeichnen, solange der innere Wille der Parteien übereinstimmt.

(Letzte Aktualisierung: 27.02.2023)