Formvorschriften
Formvorschriften finden sich an zahlreichen Stellen. Grundlegend sind die §§ 125 bis 129 BGB.
Siehe auch BGH, Beschl. v. 01.02.2017 – XII ZB 71/16, veröffentlicht u.a. in NJW 2017, 1946:
„Auf einen gerichtlich festgestellten Vergleich nach § 278 Abs. 6 ZPO findet § 127a BGB entsprechende Anwendung.“
(Letzte Aktualisierung: 03.07.2017)
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Dr. Uwe P. Schlegel
Rechtsanwalt