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Zivilrecht/Zivilprozessrecht

Gestörte Gesamtschuld

Eine gestörte Gesamtschuld liegt vor, wenn einer von mehreren (potenziellen) Gesamtschuldnern aufgrund einer vertraglichen oder gesetzlichen Haftungsprivilegierung nicht haftet.

Zur gestörten Gesamtschuld im Zusammenhang mit einem Kfz-Unfall siehe den Beitrag von Burmann/Jahnke in NJW-Spezial 2022, 137 f. sowie allgenmein zu den Konsequenzen für die Schadenregulierung bei gestörter Gesamtschuld in NJW-Spezial 2022, 201.

(Letzte Aktualisierung: 16.05.2022)