Startseite | Stichworte | Grundpfandrechte
https://www.etl-rechtsanwaelte.de/stichworte/zivilrecht-zivilprozessrecht/grundpfandrechte
Zivilrecht/Zivilprozessrecht

Grundpfandrechte

Grundpfandrechte sind besitzlose Pfandrechte an einem Grundstück. Die Hypothek (§§ 1113 ff. BGB), Grundschuld (§§ 1191 ff. BGB) und die Rentenschuld (§§ 1199 ff. BGB) stellen solche Grundpfandrechte dar.

Sie geben dem Inhaber die Befugnis Grundstücke zu verwerten und sich aus dem Erlös zu befriedigen. Grundpfandrechte dienen als Sicherungsmittel für schuldrechtliche Zahlungsansprüche und werden am Häufigsten zur Sicherung von Darlehen bestellt.

(Letzte Aktualisierung: 05.10.2015)

Wir verwenden Cookies

Entscheiden Sie selbst, ob diese Website neben funktionell zum Betrieb der Website erforderlichen Cookies auch Betreiber-Cookies sowie Cookies für Tracking und Targeting verwenden darf. Weitere Details finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Einstellungen individuell anpassen Einstellungen jetzt speichern Alle Cookies ablehnen und speichern Alle Cookies zulassen und speichern
x