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Zivilrecht/Zivilprozessrecht

Was versteht das Zivilrecht unter Nutzungen?

Das regelt § 100 BGB. Die Vorschrift lautet:

„Nutzungen sind die Früchte einer Sache oder eines Rechts sowie die Vorteile, welche der Gebrauch der Sache oder des Rechts gewährt.“

(Letzte Aktualisierung: 26.02.2018)