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Zivilrecht/Zivilprozessrecht

Onsite Werkvertrag / On-Site Werkvertrag

Hierbei handelt es sich um eine besondere Ausprägung des Werkvertrages nach §§ 631 ff. BGB.

Onsite bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Beschäftigten des Werkunternehmers (= Auftragnehmer) zwar dessen Weisungsrecht unterliegen, gleichzeitig aber Arbeiten im Betrieb bzw. auf dem Betriebsgelände des Auftraggebers ausführen.

(Letzte Aktualisierung: 29.05.2017)