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Zivilrecht/Zivilprozessrecht

Rechtsgeschäft

Unter einem Rechtsgeschäft versteht man einen Tatbestand, der (u. a.) aus einer oder mehreren Willenserklärung(en) besteht und an den Rechtsordnung den Eintritt des gewollten rechtlichen Erfolges knüpft. Die Entstehung, die Veränderung und das Erlöschen von Rechtsverhältnissen beruht entweder auf Gesetz oder auf Rechtsgeschäften.

(Letzte Aktualisierung: 17.05.2016)