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Zivilrecht/Zivilprozessrecht

Schickschuld

Bei der Schickschuld fallen der Leistungsort und der Erfolgsort räumlich auseinander. Der Leistungsort liegt hier beim Schuldner. Der Erfolgsort liegt beim Gläubiger. Die geschuldete Leistungshandlung ist das Absenden der geschuldeten Leistung. Der Erfolg tritt ein, wenn die geschuldete Leistung bei dem Gläubiger eintrifft.

(Letzte Aktualisierung: 11.06.2018)